Ich bin für Sie da!

BERUFSBETREUUNG

In vielen möglichen Lebenslagen vertreten wir Betreuer den uns rechtlich anvertrauten Menschen. Das Betreuungsgericht legt zu Beginn einer Betreuung den Umfang der Betreuung fest (Bestellung zum Betreuer), je nach Erfordernis für bestimmte Aufgabenkreise.
Beispielsweise Sorge für die Gesundheit, Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Wohnungsangelegenheiten.
Die Pflichten eines rechtlichen Betreuers sind es,  als gesetzlichem Vertreter die Interessen der jeweiligen Betreuten wahrzunehmen und sie im Rahmen ihrer Aufgabenkreise zu vertreten. Hierbei haben wir Betreuer das Wohl, aber auch die subjektiven Wünsche der
Betreuten zu berücksichtigen. Auch gegenüber dem Vormundschaftsgericht bestehen Pflichten.
Im Rahmen unseres Aufgabenkreises besorgen wir Betreuer die Angelegenheiten des Betreuten und vertreten diesen gerichtlich und außergerichtlich. Rechtshandlungen des Betreuers erfolgen also im Namen des Betreuten. Nach dem Gesetz soll dies für den Betroffenen eine Hilfe sein und diesen nicht bevormunden. Der Betreute soll auch weiterhin über seine Angelegenheiten selbst entscheiden, soweit dies verantwortet werden kann. Der Betreute soll sein Leben soweit wie möglich nach eigenen Wünschen gestalten können.
Lassen sich die Wünsche des betreuten Menschen nicht feststellen, versuchen wir Betreuer, den vermutlichen Willen des Betroffenen herauszufinden. Hierfür sind Auskünfte nahestehender Personen nützlich. Anhaltspunkte dürften sich auch aus der bisherigen
Lebensführung ergeben.
Wir Betreuer erhalten einen  allgemeinen Rehabilitationsauftrag. Im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgabenkreise (meist Gesundheitssorge oder Aufenthaltsbestimmungsrecht) sollen wir Möglichkeiten erkunden und zugänglich machen, um Krankheiten und Behinderungen zu kurieren, ihre Folgen zu mildern oder einer Verschlimmerung vorzubeugen.
Wir Betreuer suchen unsere Betreuten in angemessenen Abständen auf und halten Kontakt.
Die Art und die Häufigkeit hängt von den aktuellen Bedürfnissen des Betroffenen, ab.
Häusliche Pflege und andere ambulante oder auch stationäre Hilfen werden von uns gegebenenfalls veranlasst und die tatsächliche Durchführung überprüft.
Neben einer individuellen Auskunft hat der Betreuer einmal jährlich auch unaufgefordert über die Führung der Betreuung gegenüber dem Gericht zu berichten.

NACHLASSPFLEGSCHAFT

Sind die Erben unbekannt und ist der Nachlass fürsorgebedürftig, ist die Anordnung einer Nachlasspflegschaft ein Mittel des Nachlassgerichts zum Schutze des Nachlasses.

Wir, die Nachlasspfleger, sichern und verwalten den Nachlass bis zur Ermittlung der Erben.

Dazu erstellen wir üblicherweise ein Nachlassverzeichnis, in dem die ermittelten vorhandenen Vermögenswerte sowie die bestehenden Nachlassverbindlichkeiten aufgelistet werden.

Wir handeln rasch und je nach Bedarf:

" Ermittlung der Vermögenswerte bei Banken, Sparkassen etc.
" Wohnungskündigung / Hausverwaltung
" Abklärung offener Rechnungen
" Rentenrechnungsstelle
" Versicherungen
" Bestattung
" Arbeitgeber
" Nebenkosten
" Abonnement
" Steuer /Finanzamt
" ggf. Wohnungsauflösung
" etc.

Die Erbenermittlung wird durch uns eingeleitet, sobald sie in einem angemessen Verhältnis zur Nachlassmasse steht.

Selbstverständlich ermitteln wir alle erforderlichen Angaben, um einen vollständigen Nachweis für den Inhalt des Erbscheinsantrages erbringen zu können.

Auftraggeber sind die Amtsgerichte / Nachlassgerichte.

ERBENERMITTLUNG

"Ich war überwältigt und glücklich nach 50 Jahren mit meinen Brüdern Kontakt zu haben.
Mein Dank gilt Ihnen, Frau Harsch."

Bestellte Nachlasspfleger, Rechtsanwälte und Notare, Gerichte, Testamentsvollstrecker und auch Privatpersonen können Aufträge zur Erbenermittlung erteilen.

Es ist unsere Aufgabe, sämtliche Personenstandsurkunden für einen Erbnachweis zu besorgen, den Erbscheinsantrag im Entwurf zur Vorlage bei einem Notar vorzubereiten und diesen dann später bei dem zuständigen Nachlassgericht einzureichen.

Erbenermittlung

Aufgrund langjähriger Erfahrung und Kontaktpflege im Bereich der nationalen und internationalen Erbenermittlung können wir erfolgreich in der Ermittlung unbekannter Erben tätig werden.

Möglich sind auch Ermittlungen von Negativnachweisen (beispielsweise um nachzuweisen, dass Familienstämme ausgestorben sind) sowie Verfügbarmachung von Erbnachweisen (Urkunden etc., in Fällen in denen die Erben bekannt sind).

Kriegsbedingte Auslagerungen von Urkunden

Diverse Bestandsverzeichnissen ermöglichen es, Urkunden zu beschaffen, die teilweise aufgrund von Kriegseinwirkungen ausgelagert wurden. Ausgelagerte Bestände befinden sich beispielsweise im Standesamt I in Berlin. Eine umfangreiche Urkundensammlung einzelner Personenstandsurkunden aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten ermöglicht ggf. die Ausstellung notwendiger Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden.

Internationale Erbenermittlung

Die Integrierung neuer Länder in die Europäische Gemeinschaft erleichtert mitunter weitere Recherchen, sodass die Erbensuche erfolgreicher gestaltet werden kann; zudem unterstützt ein weltweites Korrespondentennetz die Arbeit im Ausland, bzgl. Urkundenbeschaffung, Vertretung von Erben, etc.

Erbenermittlungsvergütung

Eine Erbenermittlungsvergütung wird direkt aus dem Nachlass entnommen, sodass der Erbe vorab nichts aus seinen eigenen Geldern zu begleichen hat. Eine Vergütung wird erst dann fällig, wenn es gelingt, den Nachlass an den Erben zur Ausschüttung gelangen zu lassen. Es handelt sich um ein reines Erfolgshonorar. Anzumerken ist, dass die Erbenermittlungsvergütung erbschaftssteuermindernd mit eingebracht wird.

Die Ermittlung der Erben geschieht immer auf unser eigenes Risiko, eine Honorarvereinbarung wird mit den ermittelten Erben getroffen. In der Regel werden mit den Erben je nach Aufwand Honorare zwischen 15% und 30% vereinbart.

NACHLASSABWICKLUNG

Oft stellt sich die Frage, nach Erhalt der Vermögenswerte, wie verfahren die Erben weiter?

Erbengemeinschaften

Es ist nicht selten der Fall, dass eine größere Erbengemeinschaft erbberechtigt ist. Dadurch können Erschwernisse in der Abwicklung auftreten, z.B. bei notwendigen Verkaufsaktivitäten (Immobilien, Wertgegenstände o.ä.), weil sich die betroffenen Personen gar nicht kennen oder weit verstreut wohnen. Hier können wir koordinieren und vermitteln.

Wir kümmern uns um die Kontenauflösung, Guthabenverteilung entsprechend der Erbquoten, Verteilung der Sachwerte und alle weiteren Detailfragen.

Erben - leicht gemacht

Auch Personen, die aus Zeitmangel oder Altersgründen sich nicht selbst um die Nachlassabwicklung kümmern können, werden gerne von uns betreut.
 
Die Erben erhalten von uns, durch regelmäßige Rundschreiben, bis zur vollständigen Verteilung der Erbmasse, einen Überblick über den Sach- und Vermögensstand der Nachlassmasse. Die Erben behalten somit jederzeit einen Überblick über den Sachstand der Nachlassabwicklung.